Bäume fällen

Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder Baumbestände roden?

In manchen Gemeinden Schleswig-Holsteins unterliegen Bäume dem Schutz einer Baumschutzsatzung. Diese regeln jeweils die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen sowie Befreiungen und legen fest, welche Bäume inwieweit unter die Schutzbestimmungen fallen. Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

Das Fällen von Bäumen ist gem. § 27 a Gesetz zum Schutz der Natur in der Zeit vom 15. März bis 30. September eines Jahres verboten.